Tscharnergut
05/08/2020
Kulturerbe erhalten: Heimatschutz wehrt sich gegen Abbruch des Tscharnerguts
Die Hoch- und Scheibenhäuser der Siedlung im Westen von Bern sind im Bauinventar der Stadt Bern in der höchsten Kategorie und im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) sogar als national bedeutend eingestuft. Das Gesetz verbietet grundsätzlich deren Abbruch. Der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland hat am 9. Juli 2020 dennoch die Bewilligung zum Abbruch eines der denkmalgeschützten Gebäude in der Siedlung Tscharnergut in Bümpliz-Bethlehem erteilt. Er missachtet damit eine Planungsvereinbarung zwischen den Behörden der Stadt und den Bauträgern des Tscharnerguts und das erfolgreiche und preisgekrönte Sanierungsmodell an der Waldmannstrasse 25. Jetzt wehrt sich der Berner Heimatschutz entschieden gegen diesen unverständlichen und kurzsichtigen Entscheid.
> Medienmitteilung herunterladen (pdf 1.4 MB)
IN DEN MEDIEN
Der Abriss im «Tscharni» verstösst gegen Treu und Glauben
Warum ein Baudenkmal abbrechen, wenn eine sanfte Sanierung wirtschaftlich tragbar und ökologisch sinnvoller ist? > Gastkommentar Luc Mentha, Der Bund, 02.09.2020
> Gastkommentar in Der Bund, 27.08.2020
> Artikel Der Bund, 26.08.2020
> Artikel Der Bund, 18.08.2020
> Artikel BZ Berner Zeitung, Onlineausgabe, 10.08.2020
> Artikel Hochparterre Onlineausgabe, 06.08.2020
> Artikel BZ Berner Zeitung, Onlineausgabe, 05.08.2020